Das Berufsbild des Bilanzbuchhalters
Der Fortbildungsabschluss "Bilanzbuchhalter"
Die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin hat ihre gesetzliche
Grundlage in § 46 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Das Niveau der Bilanzbuchhalter-Prüfung ist eindeutig über dem
Niveau eines Ausbildungsabschlusses angesiedelt.
Vergleichbare Bildungsgänge im kaufmännischen Bereich sind beispielsweise die Fachwirte- und Fachkaufleuteabschlüsse oder im technischen Bereich die Meisterabschlüsse.
Dabei spielt der Bilanzbuchhalter-Abschluss jedoch aufgrund seines hohen Spezialisierungsgrades und der recht hohen Anforderungen eine besondere Rolle. Die für die Prüfung verlangten Detailkenntnisse in den Kernfächern stehen in der Regel denen nicht nach, die den Absolventen eines betriebswirtschaftlichen Studienganges mit Schwerpunkt Rechnungswesen abverlangt werden. Es ist daher auch keine Seltenheit, dass sich Diplom-Betriebswirte und Diplom-Kaufleute um den Abschluss des Bilanzbuchhalters bemühen.
Zu beachten ist allerdings, dass es Bildungsveranstalter gibt, die auf Grundlage einer institutsinternen Prüfung den Titel "Bilanzbuchhalter" verleihen. Im Gegensatz zu den IHK-geprüften Bilanzbuchhaltern ist in diesen Fällen das Fortbildungsniveau nicht gesetzlich normiert und die Bezeichnung "Geprüfter Bilanzbuchhalter" darf von diesem Personenkreis nicht geführt werden.
Die Aufgaben des Bilanzbuchhalters
Folgende Aufgaben werden für die Bilanzbuchhalter durch die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" definiert:
1. Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens.
2. Erstellen des Jahresabschlusses und Lagebericht nach Handelsrecht sowie der Steuerbilanz und Berichterstattung aus Finanz- und Betriebsbuchhaltung.
3. Auswertung und Interpretieren des Zahlungswerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen.
Bilanzbuchhaltern werden somit wichtige Stabsfunktionen im Unternehmen zugewiesen. Je nach Größe und Organisationsstruktur des Unternehmens sind hiermit Führungsaufgaben verbunden.
Bilanzbuchhalter sind somit typischerweise als Angestellte tätig. Eine nicht geringe Anzahl von Bilanzbuchhaltern ist jedoch auch freiberuflich tätig. Hierbei sind die gesetzlichen Beschränkungen, insbesondere die des Steuerberatungsgesetzes zu beachten.
Quelle: bilanzbuchhalter.de